Ausbildung

Theoretische Ausbildung

In Jörgs Fahrschule arbeiten wir mir dem Kurs-Model. Das bedeutet, dass der Theorieunterricht in einem Block (Klasse B/ Auto in 7 Tagen) durgeführt wird. In diesem Block findet der Kurs zur Ausbildung  in Erste – Hilfe an einem separaten Tag statt.

Auf Grund der Pandemie ist es auch in meiner Fahrschule zu einem Rückstau der Fahrschüler gekommen. Daher sind die Kurse sehr weit im Voraus ausgebucht. Erkundige dich bitte daher rechtzeitig, wann ein Einstieg möglich ist.

Um Zuhause gut lernen zu können kannst Du bei uns eine Fahrschul-App erwerben. Das ist ein mobiler Führerscheintrainer um Dich fit zu machen! Natürlich gibt es auch die klassischen Lehrbücher und sonstige Hilfen.

Während unserer Bürozeiten könnt Ihr Euch mit uns intensiv auf die Prüfung vorbereiten. Mein Ziel ist das Du Deine Fahrprüfung gleich beim ersten Mal erfolgreich absolvieren kannst! Das ist bestimmt auch Dein Ziel?

Notwendige Unterlagen, Kurse

Für Antragsabgabe bei der Führerscheinstelle/ Bürgerbüro

  • 1 biometrisches Passbild
  • 1 Sehtest
  • Antragsunterlagen aus der Fahrschule
  • Teilnahmebescheinigung am Kurs → “Sofortmaßnahmen am Unfallort”
  • Termin zur Abgabe der Unterlagen bei der Führerscheinstelle/ Bürgerbüro
  • (online buchen auf der Seite des LK Mecklenburgische Seenplatte)
  • Behördengebühr


 

Praktische Ausbildung

Am Anfang der PKW Praxis stehen die Übungsfahrten. Dabei soll der sichere Umgang mit dem Auto erlernt werden und das Beherrschen der sogenannten Grundfahraufgaben. Das ist zum Beispiel das Parken. Diese Übungsstunden werden genau dokumentiert, damit Ihr immer einen Überblick habt wo Ihr gerade steht und woran wir noch arbeiten müssen.  Die Anzahl dieser Übungsstunden hängt von jedem Einzelnen und seiner Umsetzung in die Praxis ab.

Dabei gilt ein eiserner Grundsatz: “So wenig wie möglich und so viel wie nötig”.

Ist das Training erfolgreich, beginnen wir mit den sogenannten Sonderfahrten (5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit). Fahrten über die Landstraße, über die viel befahrene Autobahn sowie auch Fahrten bei Dunkelheit sind dabei vorgeschrieben. Insgesamt 12 Stunden a 45 min. Bei diesen Sonderfahrten lernt ihr neue Situationen und Umgebungen kennen. Ist das erfolgreich absolviert ist die ganze Ausbildung fast fertig.

Jetzt fehlt nur noch die praktische Fahrprüfung. Die machen wir aber erst dann, wenn Du Dich fit und sicher fühlst! Mit dieser Strategie haben schon viele Fahrschüler die Praktische Prüfung beim ersten Mal bestanden.


 

Begleitetes fahren ab 17 Jahren

Seit dem 1. Januar 2011 ist das Begleitete Fahren mit 17 Jahren möglich. Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Regelfall bleibt das Mindestalter von 18 Jahren.

Nach der bundeseinheitlichen Regelung sind als Begleitpersonen nur Personen zulässig, die mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B oder der alten Klasse 3 sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt. Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären.

Die Begleitperson darf – im Gegensatz zu einem Fahrlehrer – nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie ist nicht verantwortlicher Führer des Fahrzeugs. Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren.

Begleitpersonen dürfen die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Die Begleitperson hat die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Entgegen ursprünglichen Plänen ist die Teilnahme der Begleitperson an einer Vorbereitungs- oder Informationsveranstaltung zum Thema Begleitetes Fahren nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch auf freiwilliger Basis dringend empfohlen, um sich mit den Rechten und Pflichten als Begleitperson vertraut zu machen. Zum Ende der Praktischen Ausbildung ist es möglich, dass die Begleitperson sich während der Sonderfahrten ein Bild von deinem fahrerischen Können macht und Bedenken so ausgeräumt werden können.

Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet. Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt. Umgekehrt ist in Deutschland der österreichische L-17 Führerschein nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Hat der Bewerber zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung das 17. Lebensjahr bereits vollendet, so wird nach bestandener praktischer Prüfung eine sogenannte Prüfungsbescheinigung (DIN A5 hochkant) ausgehändigt. Diese berechtigt zum Fahren mit Begleitperson in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch im Ausland (Ausnahme: Österreich). Da die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild des Inhabers trägt, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis mitzuführen.

Da die Führerscheinklasse B auch die Klassen AM (Kleinkrafträder und Quads) und L (Traktoren) enthält und diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen AM und L. Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürfen Fahrzeuge der Klassen AM und L von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden.